*Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Jörg & Sohn, Lindenstr. 24, DE-96482 Ahorn-Schorkendorf*

 

Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Preise

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten und gültigen Preislisten angegebenen Preise gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich einschließlich Transportverpackung, Versandkosten nach Vereinbarung.

Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen werden grundsätzlich eingehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Gefahrübergang

Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst (ii) innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Techniker in unserem Auftrag zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen, wie sie bei uns üblich sind, zu bezahlen sind. Die vorstehende Regelung enthält abschließend die Gewährleistung. Sie schließt sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Diese Gewährleistung gilt nicht für Glaswaren und Gummiteile, Kabel, Stuhlpolster und solche Teile, die vor Ablauf der Garantiezeit infolge natürlicher Abnutzung durch neue Teile ersetzt werden müssen. Für Sonderlackierung oder eingesandte Polsterstoffe kann keine Gewährleistung übernommen werden.

Haftung

Unsere Haftung für Fahrlässigkeit (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit) ist im Fall des Lieferverzugs auf einen Betrag von 10% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt. Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

Zahlungsbedingungen

Zahlungskonditionen befinden sich auf der Auftragsbestätigung. Gerät der Käufer in Verzug, so werden pro Monat 1% Verzugszinsen berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechselzahlungen bedürfen besonderer Vereinbarung. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Bei Auslandszahlungen tragen wir nur die durch unsere Bank entstandenen Spesen. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Datenschutz

Jörg & Sohn ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gem äß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen UN-Kaufrechts CISG wird ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist das Amtsgericht bzw. Landgericht Coburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen der eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Terms of sale, delivery and payment
Jörg & Sohn, Lindenstr. 24, DE-96482 Ahorn-Schorkendorf

 

Contractual regulations

All our deliveries, services and offers are exclusively carried through due to these trading conditions. This applies also for all future business relations even if made without any special agreement. Standard business conditions of the Customer do not apply, regardless of whether or not we expressly object to them in a particular case.

Offer and conclusion of a contract

All our offers are not-binding and noncommittal. In order to become legally effective, all notifications of acceptance and all orders require our written or confirmation by teleprint. Same applies to additions, modifications or special agreements. The sales contract with the Customer shall not become effective until our acceptance. Drawings, illustrations, masses or other performance data are only obliging if this is expressly arranged in writing.

Prices

Until differently given, we keep ourselves bound to the prices indicated in our offers and valid price lists. The prices specified in our confirmation of order plus the valid value added tax are relevant. Additional supplies and services are calculated separately. The prices are understood including transportation packing; forwarding expenses according to arrangement.

Delivery time, time of performance

Dates and terms named by us are principally kept. We cannot held responsible for delays of delivery and achievement due to force majeure and due to events, which complicate the delivery essentially or make it impossible even when obligatorily periods and dates are agreed. These entitle us to postpone the delivery and/or achievement for the entire duration of said event plus an adequate starting time or to withdraw completely or partly from the contract regarding parts not yet fulfilled. If the impediment lasts longer than 2 months, the buyer is entitled to withdraw from the contract regarding the part not fulfilled. The buyer can only require compensation because of default if we or our assistants have caused the damage intentionally or grossly negligent. All further claims, particularly claims for damages of each kind are excluded. We are at any time entitled to carry through partial deliveries and partial achievements.

Change of risk

If the Customer is a Consumer, the risk of accidental destruction, damage or loss of the delivered product shall pass to the Customer upon delivery of the product to the Customer or upon the Customer’s default of acceptance. In all other cases, such risk shall pass to the Customer upon delivery of the product by us to the carrier.

Guarantee

In the event of a defect of the delivered product, the Customer shall be entitled to request from us to repair the defect or to supply another product (as ordered) which is free from defects; provided, however, that we shall have the right to choose between any such remedies at our discretion if the Customer is a Business Customer. We may refuse to remedy a defective product in the manner requested by the Customer if such remedy would result in unreasonable costs. If the remedy (supplementary performance) pursuant to Section 7 (1) fails or cannot reasonably be expected from the Customer or we refuse to so remedy the defect, the Customer shall be entitled to terminate the sales contract, reduce the purchase price or claim damages or frustrated expenses, in each case in accordance with applicable law. The warranty period shall be two years upon delivery of the Product if the Customer is a Consumer or otherwise twelve months upon delivery of the product. With regard to Business Customers only, the following shall apply: The Customer shall promptly upon delivery inspect the product with due care. The delivered product shall be deemed to be approved by the Customer unless the defect is notified to us (i) in case of any obvious defects within a period of five business days upon delivery or otherwise (ii) within five business days from the day when the defect has been identified. If the buyer communicates that the products do not correspond to the guarantee, we can require alternatively that
a) the faulty part resp. device is returned to us with prepaid freight for the purpose of repair and return;
b) the buyer will hold the damaged part or device ready and a technician is sent to the buyer in our order to carry out the repair. If the buyer demands that guarantee works are carried out at a place determined by him, we can correspond to this desire; parts falling under guarantee are not calculated while working hours and travel expenses are to be paid according to our current hourly rates. The aforementioned regulation contains finally the guarantee. It excludes other warranty claims. This guarantee does not apply to glassware and rubber parts, cables, chair pads and such parts which must be replaced by new parts before expiration of the guarantee period due to natural wear. We cannot take over a warranty for special lacquer finishes or sent in upholstery fabrics.

Liability

Our liability for negligence, other than for gross negligence, resulting from late delivery shall be limited to an amount equal to 10% of the aggregate purchase price (including VAT). We shall not be liable (on whatever legal grounds) for damages which may not reasonably be foreseen, considering the type of the relevant order and product and assuming a normal use of the product. The foregoing limitations of liability shall not apply in cases of wilful misconduct or gross negligence. The provisions of this Section shall not apply with respect to our liability for guaranteed product specifications (within the meaning of Sec. 444 of the German Civil Code), personal injury or under the German Product Liability Act.

Proprietory rights

The product remains our property up to the complete payment. Processing or reshaping always take place for us as a manufacturer, however without obligation for us. If our (co-) ownership expires by connection with third parties, we determine herewith that the (co-) ownership of the buyer passes over to us in accordance with the value shares (invoice amount). The buyer keeps the property free of charge. The buyer is entitled to process and sell the reservation product in the normal course of business as long as he is not in delay. The buyer resigns the demands developing from resale or an other argument concerning the reservation product herewith for safety’s sake entirely to us. We authorize the buyer revocably to draw the demands resigned to us in his own name. On our request, the buyer will disclose the assignment and will give the required information and documents. Should third parties will gain access to the reservation product the buyer will point to our property and inform us promptly. The buyer carries costs and any damages. If the buyer should behave contrary to the terms of the agreement (in particular delay of payment), we are entitled to take the reservation product back at expense of the buyer or, if necessary, we are entitled to demand cession of the buyer’s claims against third parties. Taking back the goods or distraint of the reservation product does not entitle to resignation of the contract.

Terms of payment

Zahlungskonditionen befinden sich auf der Auftragsbestätigung. Gerät der Käufer in Verzug, so werden pro Monat 1% Verzugszinsen berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechselzahlungen bedürfen besonderer Vereinbarung. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Bei Auslandszahlungen tragen wir nur die durch unsere Bank entstandenen Spesen. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Privacy of personal data

In connection with said business relation, we are entitled to process the received data in the sense of the Federal Law for Data Protection, whether these data have been given directly from the buyer or from third parties. This reference replaces the report in accordance with the Federal Law for Data Protection regarding storage and subsequent treatment of the data by EDP.

Applicable right, legal domicile

To these trading conditions and the entire legal relations between us and the buyer the right of the Federal Republic of Germany applies. The applicability of the uniform UN Purchase Law CISG is excluded. If legally permissible, the district court and/or regional court of Coburg is determined as legal domicile for any disputes arising from the contract. Should an aforementioned regulation in these trading conditions be ineffective in the context of other agreements, the validity of the other regulations or agreements is not affected.

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